Die Geschichte von Frau FNB über den Einspruch gegen eine Dauervollmacht

Nach dem Tod ihres Mannes, bei dem Demenz diagnostiziert wurde, zog sie zu ihrer Tochter, die sie zu ihrer Vorsorgevollmacht ernannte.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2024
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Frau FNB war 78 Jahre alt, als ihr Ehemann starb, und hinterließ einen sehr großen Nachlass, der komplexe Unternehmens- und Treuhandstrukturen umfasste. Nach seinem Tod zog Frau FNB zu ihrer Tochter, die sie zu ihrer Dauervollmacht ernannte. Bei ihr war eine mittelschwere bis schwere Demenz diagnostiziert worden. Zwei Jahre später zog sie zu einem ihrer beiden Söhne und unterzeichnete eine neue Vorsorgevollmacht, mit der sie diesen Sohn bevollmächtigte.

Da es in der Familie immer wieder zu Konflikten kam, wandte sich die Tochter von Frau FNB an das damalige Vormundschaftsgericht und beantragte die Überprüfung der neuen Dauervollmacht.

Das Gericht hörte, dass der Sohn von Frau FNB, der als ihr Bevollmächtigter handelte, einen Teil ihres Geldes zu seinem eigenen Vorteil verwendet hatte, um Dinge wie Autos und die Schulgebühren seiner Kinder zu bezahlen. Außerdem hatte er die Vorsorgevollmacht genutzt, um hohe Zahlungen aus dem Nachlass an sich selbst und seinen Bruder zu leisten, aber nur sehr wenig an seine Mutter oder Schwester. Es gab auch einen Interessenkonflikt zwischen seiner Rolle als Anwalt und seiner Rolle in einer der Treuhandstrukturen in ihrem Nachlass.

Nach einem langwierigen Verfahren beschloss das Gericht, Frau FNB zu schützen, indem es die Dauervollmacht widerrief und den New South Wales Trustee and Guardian als ihren Finanzverwalter einsetzte.