Die Geschichte von Herrn LLN und dauerhafte Vollmachten

Herr LLN war 92 Jahre alt und lebte mit seiner Frau in seinem eigenen Haus. Er erteilte eine dauerhafte Vollmacht, in der er fünf seiner Kinder als seine Bevollmächtigten benannte.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juli 2024
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Herr LNN war 92 Jahre alt und lebte mit seiner Frau in seinem eigenen Haus. Sie hatten zehn überlebende Kinder und ein Vermögen von über 40 Mio. AUD.

Herr LNN erteilte eine Dauervollmacht. Er benannte fünf seiner Kinder als seine Bevollmächtigten, wobei er festhielt, dass alle drei von ihm benannten Kinder gemeinsam als seine Bevollmächtigten handeln sollten.

Einige Jahre später wurde bei Herrn LNN eine vaskuläre Demenz diagnostiziert, und er begann, seine Handlungsfähigkeit stetig zu verlieren. Im darauffolgenden Jahr verstarb eine der fünf von ihm bestellten Bevollmächtigten, eine Tochter. Da ihre Ernennung zur Bevollmächtigten von Herrn LNN gemeinsam mit ihren Geschwistern erfolgte, erlosch die Dauervollmacht am Tag ihres Todes.

Die überlebenden Anwälte beantragten beim damaligen Guardianship Tribunal die Überprüfung der Vorsorgevollmacht von Herrn LNN, da sie sich nicht mehr um seine finanziellen Entscheidungen kümmern konnten. In der Familie gab es in der Vergangenheit keine Konflikte, und das Gericht konnte erkennen, dass es für den großen Nachlass von Herrn LNN am besten wäre, wenn die Vollmacht aufrechterhalten würde.

Das Gericht machte von seiner Befugnis Gebrauch, ein anderes der Kinder von Herrn LNN als Ersatzbevollmächtigten zu ernennen, und ordnete an, dass die Urkunde ab dem Todestag seiner Tochter wieder in Kraft gesetzt wird. Das Gericht änderte auch die Bedingungen der Dauervollmacht, so dass die Dauervollmacht weiterhin in Kraft bleibt, solange nicht drei der ernannten Bevollmächtigten sterben oder ihr Amt anderweitig aufgeben.